HINTERGRUND
Um vorhandene Ambulantisierungspotenziale in den Kliniken für bisher unnötig stationär erbrachte Leistungen zu heben und eine verbesserte Finanzierung ambulanter Eingriffe im niedergelassenen Bereich zu erreichen, wurde politisch bereits seit längerem über die Einführung einer speziellen sektorgleichen Vergütung im Sinne von, sowohl ambulant als auch stationär abrechenbaren Fallpauschalen, den sogenannten Hybrid-DRGs, nachgedacht.
Ziel war es, im stationären Bereich das Pflegepersonal zu entlasten und Kosten einzusparen und gleichzeitig im niedergelassenen Bereich eine sachgerechte sektorgleiche Vergütung für bestimmte ambulante Eingriffe zu erreichen, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten einzuschränken. Nachdem die Selbstverwaltungspartner bis zum 31. März 2023 keine Einigung erzielen konnten, Hybrid-DRGs auf Vergütungshintergrund gemäß § 115f Absatz 4 SGB V bereits in 2023 einzuführen, erfolgte der erste Schritt der Einführung dann durch Rechtsverordnung zum 01.01.2024! Seitdem können Hybrid DRGs grundsätzlich sowohl stationär als auch ambulant abgerechnet werden. Dies stellt den niedergelassenen Bereich und die Kliniken in unterschiedlicher Weise vor neue Herausforderungen sowie Chancen im Prozess und im medizinischen Prozedere.
Das vorliegende Seminar fasst den aktuellen Stand zum Thema Hybrid-DRGs zusammen und gibt Ausblicke auf die zukünftige Entwicklung. Folgende Fragen werden im Rahmen des Seminars erörtert:
Was sind Hybrid-DRGs?
Hybrid DRGs 2024?
Hybrid DRGs 2025?
Wer kann Hybrid-DRGs abrechnen?
Wer legt fest, was über Hybrid-DRGs abgerechnet werden kann?
Ist die Vergütung höher als im EBM?
Wird der EBM weiterbestehen?