Glossar
Transformationsfonds
Transformationsfonds (KHTF)
Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist ein staatliches Förderinstrument, das beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in den Jahren 2026 bis 2035 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro errichtet wurde. Mit dem Transformationsfonds wird in den Jahren 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die förderfähigen Vorhaben der Krankenhäuser bereitgestellt. Rechtsgrundlage ist § 12b KHG, eingeführt durch das KHVVG vom 5. Dezember 2024 und weiterentwickelt durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 14./15. April 2026.
Finanzierungsstruktur und Rechtsgrundlage
Der Bund stellt nach den Neuregelungen durch das KHAG 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an den Kosten beteiligen – gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern. Die Länder tragen damit 21 Milliarden Euro; zusammen ergibt sich das Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro.
Die Detailregelungen zu Voraussetzungen und Verfahren der Förderung werden durch die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vom 15. April 2025 (zuletzt geändert am 9. April 2026) konkretisiert. Das BAS erlässt auf dieser Grundlage Förderrichtlinien für die operative Umsetzung. Erste Fördermittel wurden bereits bewilligt: In Nordrhein-Westfalen wurden erstmals Mittel aus dem Transformationsfonds eingesetzt: Rund 45,4 Millionen Euro fließen in die Zusammenführung zweier Krankenhausstandorte.
Kofinanzierungspflicht
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder, gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern, in den Jahren 2026 bis 2029 mit mindestens 30 Prozent und in den Jahren 2030 bis 2035 mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Damit steigt der erforderliche Eigenanteil im Zeitverlauf und setzt Anreize zu frühzeitigem Handeln. Die Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln werden von der zuständigen Landesbehörde beim BAS gestellt.
Förderfähige Vorhaben
Aus dem Transformationsfonds können nur Vorhaben an Plankrankenhäusern gefördert werden, beziehungsweise wo dies ausdrücklich geregelt ist, auch an Universitätskliniken. Die KHTFV benennt als förderfähige Tatbestände unter anderem die Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden, die Bildung interoperabler telemedizinischer Netzwerkstrukturen einschließlich robotergestützter Telechirurgie, die Bildung oder den Ausbau von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen sowie die Bildung oder Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden, insbesondere durch Standortzusammenlegungen.
Der Transformationsfonds führt nicht zu einer höheren Förderung für die Krankenhäuser, sondern dazu, dass – durch die Kofinanzierung des Bundes – mehr Projekte als bisher gefördert werden können.
Das PKM behandelt den Transformationsfonds und seine strategischen Auswirkungen auf Krankenhausplanung und Krankenhausmanagement in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).
FAQ
Wer beantragt die Fördermittel aus dem Transformationsfonds?
Anträge stellen die für die Krankenhausfinanzierung zuständigen Landesbehörden beim BAS – nicht die Krankenhäuser direkt. Die Länder bündeln die Förderbedarfe und koordinieren die Kofinanzierungsanteile mit den Trägern. Die Antragsfrist endet für jedes Förderkalenderjahr jeweils zum 30. April des Folgejahres.
Wie unterscheidet sich der Transformationsfonds vom früheren Krankenhausstrukturfonds?
Der Krankenhausstrukturfonds nach § 12a KHG wurde durch das KHSG 2016 mit einem Volumen von einer Milliarde Euro für zwei Jahre eingeführt und war zeitlich begrenzt. Der Transformationsfonds ist mit 50 Milliarden Euro über zehn Jahre erheblich größer und zielt auf eine grundlegendere strukturelle Neuausrichtung der gesamten Krankenhauslandschaft im Rahmen der KHVVG-Reform ab.
Können auch Schließungen von Krankenhäusern gefördert werden?
Ja. Standortzusammenlegungen und -schließungen in Verbindung mit strukturverbessernden Maßnahmen an verbleibenden Standorten sind ausdrücklich förderfähige Tatbestände. Der Transformationsfonds setzt damit finanzielle Anreize für eine regionale Konsolidierung der Krankenhauslandschaft.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 12b KHG – Transformationsfonds (i. d. F. des KHVVG und KHAG). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__12b.html
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). (o. D.). Transformationsfonds – Überblick und Förderverfahren. bundesamtsozialesicherung.de. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/transformationsfo/ueberblick/
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2024, 5. Dezember). Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-khvvg
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
