Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

PZN – Pharmazentralnummer

Pharmazentralnummer (PZN)

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist der bundeseinheitliche Identifikationsschlüssel für Arzneimittel und andere apothekenübliche Produkte in Deutschland. Die PZN wird von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) nach Aufnahme in die IFA-Datenbank vergeben und ist gültig für alle apothekengängigen Produkte gemäß § 25 ApBetrO. Die Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel ergibt sich aus § 10 Abs. 1 AMG, die Verwendung in der GKV-Arzneimittelabrechnung aus § 300 SGB V.

Aufbau und Vergabe

Die PZN ist eine 8-stellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (z. B. PZN-12345678) und als Strichcode (Code 39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt. Der Aufbau der PZN entspricht einer 8-stelligen Zahl, die fortlaufend vergeben wird und keinem identifizierenden Schlüssel entspricht, also keine Informationen enthält. Aus der PZN selbst lassen sich damit weder Hersteller, Wirkstoff noch Indikation ablesen; die zugehörigen Produktinformationen sind ausschließlich in der IFA-Datenbank hinterlegt.

Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der IFA. Deren Gesellschafter sind die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) sowie der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO). Voraussetzung für die Vergabe und Veröffentlichung von PZN ist der Abschluss des IFA-Anbietervertrags, der die Geschäftsbeziehungen regelt. Produkte, die eine PZN erhalten, müssen apothekenüblich, in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig und – bei Arzneimitteln – durch die zuständigen Behörden zugelassen oder registriert sein.

Anwendungsbereiche

Genutzt wird die Pharmazentralnummer nicht nur vom Handel für Bestellungen, Fakturierung, Logistik, Lagerwesen und Bestellaufträge zwischen Industrie, pharmazeutischen Großhandlungen und Apotheken. Sie wird ebenfalls zu Abrechnungszwecken von Apotheken mit den gesetzlichen Krankenkassen genutzt, die sich gemäß § 300 Sozialgesetzbuch V vertraglich geeinigt haben, bei der Arzneimittelabrechnung die PZN als Identifikationsschlüssel zu verwenden. Apotheken sind zudem verpflichtet, die PZN maschinenlesbar auf das Verordnungsblatt zu übertragen.

Im Kontext des AMNOG-Verfahrens nach § 35a SGB V wird die PZN als Produktidentifikator genutzt, um neue Arzneimittel in der Nutzenbewertungsdatenbank des G-BA zu referenzieren. Rabattverträge der Krankenkassen nach § 130a SGB V werden ebenfalls PZN-bezogen abgeschlossen und in Apothekensystemen hinterlegt, um den automatischen Austausch von Arzneimitteln durch Apotheken zu steuern.

Abgrenzung zur Pharmacy Product Number (PPN)

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung können PZN in sogenannte Pharmacy Product Numbers (PPN) überführt werden. Die PPN ist ein weltweit gültiger Identifikationsschlüssel, der auf dem GS1-Standard basiert und die eindeutige internationale Identifikation eines Arzneimittels ermöglicht. Für den deutschen Binnenmarkt bleibt die PZN das maßgebliche Identifikationsmerkmal in der Logistik- und Abrechnungskette.

Das PKM bietet mit dem Market Access Manager – Reimbursement Pharma eine Weiterbildung, die Marktzugang, Kennzeichnungspflichten und Erstattungssystematik für Arzneimittel im deutschen GKV-Markt als Kernthemen behandelt.

FAQ

Erhalten auch Nicht-Arzneimittel eine PZN?

Ja. Eine PZN ist nicht ausschließlich Arzneimitteln vorbehalten. Alle apothekenüblichen Produkte gemäß § 25 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) können eine PZN erhalten, darunter bestimmte Medizinprodukte, Verbandstoffe, Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, die über Apotheken vertrieben werden. Die PZN auf einer Verpackung erlaubt daher keine rechtliche Schlussfolgerung darüber, ob es sich um ein Arzneimittel handelt oder nicht.

Ändert sich die PZN, wenn ein Arzneimittel eine neue Packungsgröße erhält?

Ja. Die PZN ist ein eineindeutiger Schlüssel und identifiziert einen bestimmten Artikel mit einer bestimmten Bezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform und einem bestimmten Artikeltyp eines bestimmten Anbieters. Jede neue Kombination dieser Merkmale – etwa eine andere Packungsgröße oder Darreichungsform desselben Wirkstoffs – erhält eine eigene, neue PZN.

Was passiert mit einer PZN, wenn ein Arzneimittel vom Markt genommen wird?

Eine PZN wird nicht wiederverwendet. Wird ein Produkt vom Markt genommen und aus der IFA-Datenbank ausgetragen, gilt die PZN als inaktiv. Sie bleibt im System gespeichert, kann aber keinem neuen Produkt zugewiesen werden. Dies stellt die historische Rückverfolgbarkeit von Abrechnungsvorgängen sicher.

Quellenverzeichnis

Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA). (2024, Februar). Richtlinien für die Zuteilung von Pharmazentralnummern. ifaffm.de. https://www.ifaffm.de/mandanten/1/documents/02_ifa_anbieter/richtlinien/IFA-Richtlinien_Zuteilung_von_PZN_DE.pdf

Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA). (o. D.). FAQ zur Pharmazentralnummer (PZN). ifaffm.de. https://www.ifaffm.de/de/faq.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 10 AMG – Kennzeichnung der Arzneimittel. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__10.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 300 SGB V – Abrechnung von Apotheken. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__300.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Marcel Louis, Leiter Medizincontrolling & Reimbursement, PKM