Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Externes Budget

Externes Budget

Das externe Budget bezeichnet im Krankenhaus das Gesamtbudget, das ein Krankenhaus in den jährlichen Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern vereinbart. Es bildet die Vergütungsbeziehung zu den externen Vertragspartnern ab, also den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, und steht damit dem internen Budget gegenüber, das die krankenhausinterne Verteilung dieser Mittel regelt.

Externes Budget in den Budgetverhandlungen

Grundlage der externen Budgetierung sind die Budgetverhandlungen nach § 18 KHG. Darin legen das Krankenhaus und die Kostenträger unter Beachtung des Versorgungsauftrags die Leistungsstruktur und die Höhe des Budgets für ein Jahr fest. Das externe Budget setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • das Erlösbudget für die DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte nach § 4 KHEntgG

  • die Erlössumme für sonstige Leistungen nach § 6 KHEntgG, etwa für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder besondere Einrichtungen

  • das seit 2020 gesondert verhandelte Pflegebudget nach § 6a KHEntgG, das die Pflegepersonalkosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert

Die Vorbereitung und Begleitung dieser Verhandlungen zählt zu den zentralen Aufgaben des Medizincontrollings.

Abgrenzung zum internen Budget

Der Zusatz „extern" grenzt das Budget bewusst vom internen Budget ab. Während das externe Budget die mit den Kostenträgern verhandelte Vergütung und damit eine Vorgabe von außen darstellt, verteilt das interne Budget diese Mittel innerhalb des Hauses auf Fachabteilungen, Kostenstellen und Verantwortungsbereiche. Das interne Budget ist damit ein Führungs- und Steuerungsinstrument, das an das extern verhandelte Volumen anknüpft, es aber betrieblich weiter ausdifferenziert.

Bedeutung als Erlösobergrenze

Das externe Budget wirkt in der Praxis wie eine vereinbarte Erlösobergrenze. Rechnet ein Krankenhaus über das Jahr mehr ab als vereinbart, greift der Mehrerlösausgleich: In der Regel behält das Haus nur rund 35 Prozent des Mehrerlöses, während es 65 Prozent über einen Abschlag im Folgejahr an die Kostenträger zurückführt. Umgekehrt gleicht ein Mindererlösausgleich zu niedrige Erlöse teilweise aus. Deshalb ist eine belastbare Leistungs- und Kostenprognose die Grundlage jeder Budgetverhandlung.

Wer Budgetverhandlungen und das Erlösmanagement vertiefen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Woraus setzt sich das externe Budget zusammen?

Es besteht aus dem Erlösbudget für DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte nach § 4 KHEntgG, der Erlössumme für sonstige Leistungen nach § 6 KHEntgG sowie dem Pflegebudget nach § 6a KHEntgG. Diese Bestandteile werden in den jährlichen Budgetverhandlungen einzeln aufbereitet und verhandelt.

Was passiert, wenn ein Krankenhaus sein externes Budget überschreitet?

Dann kommt der Mehrerlösausgleich nach § 4 Abs. 3 KHEntgG zum Tragen. Von den über das vereinbarte Budget hinaus erzielten Erlösen darf das Krankenhaus in der Regel nur etwa 35 Prozent behalten; die übrigen 65 Prozent werden über einen Abschlag auf die Rechnungen des Folgejahres an die Kostenträger zurückgeführt.

Warum spricht man von einem „externen" Budget?

Weil es die Vergütungsvereinbarung mit den externen Vertragspartnern, also den Krankenkassen, abbildet. Der Begriff dient der Unterscheidung vom internen Budget, mit dem das Krankenhaus die verhandelten Mittel anschließend intern auf seine Bereiche verteilt.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 18 KHG – Pflegesatzverfahren. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__18.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 4 KHEntgG – Vereinbarung eines Erlösbudgets. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__4.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 6a KHEntgG – Pflegebudget. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6a.html

GKV-Spitzenverband. (o. D.). Krankenhaus-Budgetverhandlungen. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/budgetverhandlungen.jsp

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM