Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

AQUA

AQUA-Institut

Das AQUA-Institut ist ein privatwirtschaftliches Forschungs- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Göttingen, das von 2010 bis Ende 2015 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses die gesetzliche externe Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen durchführte. Diese Aufgabe liegt seit dem 1. Januar 2016 beim IQTIG. Das Unternehmen besteht fort und ist heute in anderen Feldern der Qualitätssicherung tätig.

Wer heute zuständig ist

Für Leserinnen und Leser, die nach der aktuellen Zuständigkeit suchen, vorab die kurze Antwort: Die gesetzliche Aufgabe nach § 137a SGB V nimmt seit dem 1. Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wahr. Das AQUA-Institut hat seit Ende 2015 keinen gesetzlichen Auftrag nach dieser Norm mehr. Wer heutige Qualitätsindikatoren, Auswertungen oder Verfahrensdokumentationen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung sucht, findet sie beim IQTIG und beim Gemeinsamen Bundesausschuss, nicht beim AQUA-Institut.

Der gesetzliche Auftrag von 2010 bis 2015

Hinter der Abkürzung steht die Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben seit 1995 an Konzepten zur Sicherung und Förderung der Versorgungsqualität und war damit bereits gut ein Jahrzehnt am Markt, als es den öffentlichen Auftrag erhielt.

Grundlage dieses Auftrags war § 137a SGB V in der damaligen Fassung. Eingeführt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, verpflichtete die Norm den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen. Diese sollte Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung entwickeln. Die Konstruktion war damit eine Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister auf Zeit, nicht die Errichtung einer eigenen Einrichtung.

Nach Auswertung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens durch eine unabhängige Vergabegruppe des G-BA, in der Vertreter der Selbstverwaltung, von Patientenorganisationen und Fachexperten mitwirkten, erhielt das AQUA-Institut den Zuschlag. Der G-BA machte den Vertragsschluss im August 2009 öffentlich. Zum Auftrag gehörte ausdrücklich, die externe stationäre Qualitätssicherung zum 1. Januar 2010 von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung zu übernehmen.

Diese Zweiteilung erklärt die in der Literatur uneinheitlichen Jahresangaben. Vertragsschluss und erste Entwicklungsarbeiten fallen in das Jahr 2009, der operative Betrieb der stationären Qualitätssicherung begann am 1. Januar 2010. Beide Angaben sind für sich richtig, sie beziehen sich auf unterschiedliche Vorgänge.

Inhaltlich hatte der Auftrag zwei Seiten. Zum einen war das etablierte Verfahren der datengestützten externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser fortzuführen, einschließlich der jährlichen Qualitätsberichterstattung. Zum anderen sollten neue Verfahren entwickelt werden, die ambulante und stationäre Qualitätssicherung erstmals in einer gemeinsamen Systematik zusammenführen. Für diesen zweiten Strang etablierte sich die Bezeichnung sektorenübergreifende Qualitätssicherung, kurz SQG. Der Vertrag zwischen dem G-BA und dem AQUA-Institut endete am 31. Dezember 2015.

Präzisierung zur Vorgängerinstitution

Die Institution, die vor dem AQUA-Institut nach § 137a SGB V tätig war, ist die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH, eine Einrichtung der Selbstverwaltung. Sie wird häufig mit dem BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit GmbH verwechselt, einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, das den gesetzlichen Auftrag nach § 137a SGB V nie innehatte. Die Abkürzung BQS ist in beiden Namen enthalten, die Rechtsträger und Rollen sind aber verschieden. Wer Dokumente aus der Zeit vor 2010 zitiert, sollte auf diese Unterscheidung achten.

Der Übergang auf das IQTIG

Den Wechsel löste keine Leistungskritik aus, sondern eine strukturelle Entscheidung des Gesetzgebers. Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz von 2014 wurde § 137a SGB V neu gefasst. An die Stelle der wiederkehrenden Vergabe an wechselnde externe Auftragnehmer trat ein dauerhaft beim G-BA angesiedeltes, fachlich unabhängiges Institut. Ziel war es, die Reibungsverluste zu vermeiden, die jeder Institutswechsel bei laufenden Verfahren, Datenbeständen und Fachkompetenz mit sich bringt.

Das auf dieser Grundlage errichtete IQTIG übernahm die Aufgaben nach § 137a SGB V zum 1. Januar 2016. Das AQUA-Institut begleitete den Übergang nach eigener Darstellung im Jahr 2016 noch unterstützend, um die Kontinuität der laufenden Verfahren zu sichern.

Heutige Tätigkeitsfelder

Das AQUA-Institut ist weiterhin aktiv, jedoch nicht mehr als gesetzlich beauftragtes Institut nach § 137a SGB V. Zwei gesetzlich verankerte Rollen sind für das Verständnis des Unternehmens heute wesentlich.

In der medizinischen Rehabilitation ist das AQUA-Institut, gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg, die unabhängige Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V für das QS-Reha-Verfahren. Dieses Verfahren ist die bundesweit verbindliche externe Qualitätssicherung der gesetzlichen Krankenversicherung für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Inhalte und Umsetzung bestimmt der Gemeinsame Ausschuss nach § 137d SGB V. Zu den Aufgaben des Instituts gehören unter anderem der Betrieb des Verfahrens-Extranets, die Funktion als Datenannahmestelle für die Befragungen und die Auswertung der erhobenen Daten.

In der Pflege hat der Qualitätsausschuss Pflege das Institut im Februar 2019 als unabhängige Datenauswertungsstelle nach § 113 Abs. 1b SGB XI beauftragt.

Daneben führt das Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Qualitätssicherungs-, Befragungs- und Monitoringinstrumenten durch und organisiert Qualitätszirkel für Praxen.

Warum der Begriff im Medizincontrolling weiterhin auftaucht

Für die tägliche Arbeit im Medizincontrolling hat das AQUA-Institut keine unmittelbare Bedeutung mehr. Der Name begegnet dennoch regelmäßig, und zwar in drei Situationen.

Erstens bei der Recherche älterer Unterlagen. Beschlüsse und tragende Gründe des G-BA, Verfahrensbeschreibungen, Indikatorendefinitionen und Qualitätsberichte aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 tragen die Urheberschaft des AQUA-Instituts. Wer Entwicklungslinien einzelner Qualitätsindikatoren nachvollziehen will, kommt an diesen Dokumenten nicht vorbei.

Zweitens bei der Einordnung heutiger Verfahren. Ein Teil der Methodik, die heute unter Verantwortung des IQTIG fortgeführt und weiterentwickelt wird, geht auf Entwicklungsarbeit dieser Jahre zurück.

Drittens als Verwechslungsquelle. Die Namensähnlichkeit der beteiligten Institutionen, dazu die zwei verschiedenen BQS-Rechtsträger, führt in Schulungen und Prüfungen regelmäßig zu Fehlzuordnungen. Die Abfolge Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung bis Ende 2009, AQUA-Institut von 2010 bis 2015 und IQTIG seit 2016 ist deshalb eine Kernkenntnis für jeden, der mit externer Qualitätssicherung befasst ist.

PKM-Weiterbildungsangebote

Wer das heutige System der externen Qualitätssicherung und dessen Bedeutung für das Medizincontrolling vertiefen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zur Medizincontroller:in (IHK).

FAQ

Ist das AQUA-Institut die Bundesauswertungsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses?

Nein. Für die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung nach der DeQS-Richtlinie nimmt das IQTIG die Funktion der Bundesauswertungsstelle wahr. Das AQUA-Institut ist Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V ausschließlich im QS-Reha-Verfahren für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Beide Rollen tragen ähnliche Bezeichnungen, betreffen aber unterschiedliche Verfahren und unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

Besteht ein Zusammenhang zwischen dem AQUA-Institut und dem BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit?

Nein, es besteht kein Rechtsnachfolgeverhältnis. Das AQUA-Institut hat den gesetzlichen Auftrag nach § 137a SGB V von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH übernommen, einer Einrichtung der Selbstverwaltung. Das BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit GmbH ist ein davon zu unterscheidendes privatwirtschaftliches Unternehmen ohne diesen gesetzlichen Auftrag. Beide Namen enthalten die Abkürzung BQS, was die Verwechslung erklärt.

Sind Qualitätsindikatoren aus der AQUA-Zeit heute noch gültig?

Das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal zu beantworten. Die Verfahren wurden 2016 auf das IQTIG übergeleitet und seither weiterentwickelt, und der G-BA hat die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung mit der DeQS-Richtlinie strukturell neu geordnet. Ein Indikator aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 kann fortbestehen, verändert worden oder entfallen sein. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der einschlägigen G-BA-Richtlinie, nicht die historische Verfahrensbeschreibung.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137a SGB V – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137a.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137d SGB V – Qualitätssicherung bei ambulanter und stationärer Vorsorge oder Rehabilitation. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137d.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 299 SGB V – Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__299.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 113 SGB XI – Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2009, 28. August). Mit Vertragsunterzeichnung startet die sektorenübergreifende Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung in Deutschland [Pressemitteilung]. g-ba.de. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/302/

Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. (o. D.). Über das aQua-Institut. aqua-institut.de. https://www.aqua-institut.de/ueber-uns

Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. (o. D.). Unabhängige Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V (QS-Reha). aqua-institut.de. https://www.aqua-institut.de/projekte/unabhaengige-auswertungsstelle-nach-299-abs-3-sgb-v-qs-reha

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. (o. D.). Verfahrenshandbuch. iqtig.org. https://iqtig.org/dateien/dasiqtig/IQTIG_Verfahrenshandbuch.pdf